Die anschließend aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen werden im Folgenden als AGB abgekürzt.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Studiofrigo Hamburg (vertreten durch
Friederike Stoffregen), Osterstr. 167, 20255 Hamburg, und deren Kunden im Bereich Kommunikationsdesign und Marketing (Kunde).

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch Auftrag des Kunden (Bestätigung durch Email reicht aus) zustande.
Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) kann den Auftrag auch durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber / Kunden oder mit Nutzungsmöglichkeit der bereitgestellten Leistung durch den Kunden annehmen.

2.2 Die Einladung eines Kunden, eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anlässlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein ortsübliches und angemessenes Entgelt. Durch die Abhaltung der Präsentation wird der diesbezügliche Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.

3. Vertragsgegenstand/ Vertragszweck

3.1 Ein auf Anfrage des Kunden (elektronisch) übermittelter Kostenvoranschlag oder Ähnliches, in dem auf die AGB von Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) verwiesen wird, gilt als Vertrag.

3.2 Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes nach den Individualvereinbarungen der Parteien sowie ggf. die explizite und schritliche Einräumung seitens Studiofrigo Hamburg ( vertreten durch Friederike Stoffregen) von Nutzungsrechten an diesem Werk. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem vereinbarten Auftrag/Kostenvoranschlag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung bzw. aus den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner. Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Geschuldet ist nur die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) behält sich das Recht vor, Leistungen zu ändern soweit dies fachlich oder aus sonstigen Gründen notwendig und für den Auftraggeber zumutbar ist. Soweit Studiofrigo Hamburg ( vertreten durch Friederike Stoffregen) bestimmte Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.

3.3 Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

4. Vertragsausführung

4.1 Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) steht es frei, mit welchen technischen Hilfsmitteln die Leistungen erbracht werden (Software, Betriebssystem, etc.).

4.2 Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3 Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ist verpflichtet, die erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei soweit wie bekannt und möglich die Interessen ihres Kunden (Auftraggebers) zu wahren.

4.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

4.5 Der Auftraggeber erklärt mit Übergabe der Unterlagen (z.B. Dias, Reinzeichnungen, Illustrationen, Texte usw.) auch den unstrittigen Besitz der Nutzungsrechte, gegebenenfalls auch den Besitz des Bearbeitungsrechtes durch Dritte.

4.6 Genannte Liefertermine für Leistungen und Teilleistungen sind unverbindliche Angaben, wenn nicht ausdrücklich ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde.

4.7 Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, Unterbrechung der Stromversorgung sowie behördliche Maßnahmen.

4.8 Vom Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) bestätigt worden ist.

5. Vergütung

5.1 Die vom Auftraggeber zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung.

5.2 Die von Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen - im Zweifel binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung- ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.

5.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Kunden zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.7 Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ist berechtigt, eine Vorauszahlung des Kunden zu verlangen. Vor Erhalt einer angeforderten Vorauszahlung ist Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen.

5.8 Einwendungen gegen Abrechnungen seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) sind schriftlich zu erheben. Rechnungen von Studiofrigo Hamburg gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 3 Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

5.9 Im Fall des Zahlungsverzuges durch den Kunden darf Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) die ihr obliegenden Leistungen verweigern, wenn der Kunde in Zahlungsverzug mit einem Betrag von wenigstens 150 € ist. Bei der Berechnung des Betrages gemäß Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht schlüssig begründet beanstandet hat.

5.10 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

6. Nutzungsrechte

6.1 Das Recht die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde Zug um Zum mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Nutzungsrechte müssen explizit überschrieben und vereinbart worden sein, um diese mit zu erwerben.

6.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Abschluss der Leistungen seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) noch nicht bezahlt worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen).

6.3 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen aus und im Zusammenhang mit der Präsentation.

6.4 Das gesetzliche Urheberrecht des Kommunikationsdesigners an seinen Arbeiten ist unverzichtbar

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) - einschließlich der Idee, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, elektronische Datenträger etc. sowie der zur Verfügung gestellten Unterlagen - nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist das vorherige schriftliche Einverständnis seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) einzuholen und ggf. eine entsprechende Vergütungsvereinbarung zu treffen.

6.6 Nur Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) räumt dem Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht (zeitlich, räumlich und inhaltlich) eingeräumt.

6.7 Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Leistungen nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Verordnungen benutzen; die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.

6.8 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen).

6.9 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) bedürfen der schriftlichen Einwilligung seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen).

6.10 Über den Umfang der Nutzung steht Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ein Auskunftsanspruch zu.

6.11 Alle Leistungen seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) (z.B. Idee, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, elektronische Datenträger etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) und können von ihr jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertrages - zurückverlangt werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Eine Archivierung erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, für einen Zeitraum von drei Monaten.

6.12 Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Dies gilt auch bei der Verwendung eines Werkes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, sowie bei der Verwendung von Details des Werkes die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Werkes werden. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet.

6.13 Jede nicht gestattete Nutzung über die vereinbarte Nutzung hinaus berechtigt Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorar zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

6.14 Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen des Kommunikationsdesigners werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig

6.15 Jegliche, auch teilweise Verwendung seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen). Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den vorhergehenden Werken des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben.

7. Abnahme

7.1 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen unverzüglich auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben (Abnahme). Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

7.2 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

7.3 Die Abnahme des Werkes darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

7.4 Die Abnahme erfolgt schriftlich/per Mail durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben.

8. Haftung

8.1 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Kommunikationsdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Kommunikationsdesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Kommunikationsdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und Entgelte, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Leistungen seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) durch Dritte entstehen, soweit der Kunde diese Nutzung zu vertreten hat.

8.3 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.4 Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

8.5 Im Übrigen ist die Haftung seitens Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ausgeschlossen.

9. Kündigung

9.1 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

9.2 Sofern Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung zu.

10.Sonstiges

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Im Falle von Vertragslücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht.

10.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Hamburg Gerichtsstand.

10.3 Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) ist berechtigt, die erstellten Werke und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern das Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Kunden schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.

11. Datenschutz

Studiofrigo Hamburg (vertreten durch Friederike Stoffregen) beachtet bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden die Regelungen der einschlägigen Datenschutznormen, insb. des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde stimmt der Speicherung und Nutzung seiner Daten im mit der Auftragsdurchführung notwendigen Umfang zu.